Wissensbasen und Nachweis
48 erfundene Urteile: drei Abläufe, in denen jede Aussage ihre Fundstelle mitbringt
Ein spanisches Gericht hat einen Anwalt gebüsst, weil er 48 Urteile zitierte, die es nicht gibt. Der Fall handelt weniger von Regulierung als von Handwerk: Eine Antwort ohne prüfbare Quelle ist wertlos, egal wie gut sie klingt. Dieser Artikel zeigt drei Abläufe, in denen die Fundstelle mitläuft, und benennt, was sie nicht leistet.
Kurz gesagt
- Das Obergericht der Kanarischen Inseln (Tribunal Superior de Justicia) hat am 10. Februar 2026 einen Anwalt mit 420 Euro gebüsst, weil er in einem Schriftsatz 48 Fundstellen anführte, die es nicht gibt.1
- Das Gericht bemisst diese Summe ausdrücklich als Hälfte eines Jahresabonnements für ein juristisch spezialisiertes KI-Werkzeug und nennt den Vorgang einen Bruch der grundlegenden Pflicht zur menschlichen Aufsicht.1
- Das grösste Hindernis für künstliche Intelligenz in spanischen Unternehmen ist nach der Unternehmensbefragung der Banco de España trotzdem nicht die Regulierung, sondern fehlendes Fachpersonal, genannt von 45,8 % der befragten Unternehmen.2
- Darum geht es in diesem Artikel um Handwerk und nicht um Compliance: EU Cowork AI legt zu jeder Aussage die Stelle daneben, an der sie steht. Erfundene Antworten verhindert das nicht, es macht sie prüfbar.
Ausgangslage: 48 Fundstellen, die es nicht gibt
Am 10. Februar 2026 hat die Strafkammer des Obergerichts der Kanarischen Inseln (Tribunal Superior de Justicia) einen Anwalt mit 420 Euro gebüsst. In einer Berufungsschrift hatte er 48 Fundstellen angeführt, Urteile des spanischen Obersten Gerichtshofs (Tribunal Supremo) und einen Bericht des Justizrats, die es nicht gibt. Das Gericht hält fest, benutzt worden sei ein allgemeines KI-Werkzeug und kein auf das Recht zugeschnittenes, und die Gegenprobe in der amtlichen Urteilsdatenbank sei unterblieben. Die Höhe der Busse begründet es mit der Hälfte der ungefähren Kosten eines Jahresabonnements für ein juristisch spezialisiertes KI-Werkzeug. Zusätzlich ging der Beschluss an die Anwaltskammer, bei der der Anwalt eingetragen ist.1
Es blieb kein Einzelfall. Am 7. Juli 2026 verhängte die Sozialkammer des Obergerichts von Galicien 1'800 Euro gegen einen Anwalt, in dessen Schriftsatz 24 Fundstellen erfunden, verfälscht oder ohne Bezug zum Fall waren; auch dort orientierte sich das Gericht an den Jahreskosten eines geprüften juristischen Werkzeugs.3 Die Pflicht ist dabei älter als die Werkzeuge. Bereits am 9. September 2024 rügte die Erste Kammer des Verfassungsgerichts einen Anwalt förmlich, weil er wörtliche Zitate aus 19 Entscheidungen dieses Gerichts anführte, von denen keine einzige existierte.4 Für die Justiz selbst hat der spanische Justizrat, das Selbstverwaltungsorgan der Gerichte, im Januar 2026 eine Anweisung erlassen, die eine wirkliche, bewusste und wirksame menschliche Kontrolle über jeden Einsatz solcher Systeme verlangt.5
Von der anderen Seite kommt eine Empfehlung, die viele Betriebe ratlos zurücklässt. Die spanische Datenschutzbehörde hat am 27. Januar 2026 zehn Empfehlungen zum Umgang mit KI-Werkzeugen veröffentlicht. Für die Arbeit rät sie, die Informations- und Sicherheitsvorgaben der eigenen Organisation einzuhalten und keine Angaben einzugeben, die vertrauliche Daten des Unternehmens, seines Personals oder seiner Kundschaft preisgeben.6 Eine Alternative nennt sie nicht. Wer diesen Rat befolgt und trotzdem mit den eigenen Unterlagen arbeiten will, braucht einen Ort, an dem diese Unterlagen liegen dürfen.
Jetzt der Blick in die amtlichen Erhebungen, weil er eine bequeme These widerlegt. Nach der Unternehmensbefragung der Banco de España unter rund 6'300 Unternehmen nutzen 19,9 % ein KI-System, davon 60 % nur versuchsweise und lediglich 6 % intensiv. Als Hindernis steht an erster Stelle fehlendes Fachpersonal mit 45,8 %, danach zu hohe Kosten mit 40,8 % und die Verfügbarkeit der eigenen Daten mit 37,8 %. Regulatorische Hürden samt Datenschutz standen ebenfalls zur Auswahl und landeten hinter diesen drei.2 Das nationale Statistikamt zählt für das erste Quartal 2025 21,1 % KI-Nutzung bei Unternehmen ab zehn Beschäftigten; bei den kleineren sind es 13,4 %, gerechnet allerdings nur auf jene mit Internetanschluss, und einen solchen haben dort 79,9 %.7 Wer Spanien erzählt, die Regulierung bremse es aus, schreibt an diesen Zahlen vorbei. Der Engpass ist Wissen, und Wissen entsteht dort, wo sich eine Antwort nachprüfen lässt.
- Die Frage, gestellt an den eigenen Bestand
- Der Ausschnitt, aus dem die Antwort stammt
- Die Antwort mit der Stelle, an der sie steht
- Öffnen, lesen, freigeben: dieser Schritt bleibt beim Menschen
Wer betroffen ist: fünf Gruppen, die eine Fundstelle brauchen
Die Frage nach der Herkunft eines Satzes ist selten Geschmackssache. Dahinter steht in aller Regel jemand, der für diesen Satz geradesteht: vor einem Gericht, vor einer Aufsicht, vor der Kundschaft oder vor der eigenen Geschäftsleitung. Deshalb ist die Fundstelle kein Zusatz, sondern der Teil der Antwort, der sie überhaupt brauchbar macht.
Die spanische Wirtschaftsstruktur macht das Thema breiter, als es zunächst klingt. Zum 1. Januar 2025 zählte das nationale Statistikamt 3'310'824 aktive Unternehmen. 54,4 % davon hatten keine einzige angestellte Person, und 95,1 % lagen unter zehn Beschäftigten.8 In dieser Grössenordnung gibt es keine Informatikabteilung, die ein Werkzeug prüft, freigibt und überwacht. Es gibt eine Person, die abends noch etwas fertig macht.
Dass Datenschutz dabei keine Randnotiz ist, zeigt die Jahresbilanz der Datenschutzbehörde: 30'931 Beschwerden im Jahr 2025, ein Plus von 64 % gegenüber dem Vorjahr, und Bussgelder von zusammen 48'108'765 Euro.9 Diese Zahlen betreffen den Datenschutz insgesamt und nicht speziell künstliche Intelligenz; wir geben sie nicht als KI-Statistik aus. Sie beschreiben die Umgebung, in der ein Werkzeug eingeführt wird.
| Wer fragt | Was den Bedarf auslöst | Was EU Cowork AI dort beiträgt |
|---|---|---|
| Kanzleien und Rechtsabteilungen | Schriftsätze müssen jede Fundstelle halten, und die Gerichte ahnden das Gegenteil inzwischen mit Bussen und Meldungen an die Kammer | Antworten aus dem eigenen Bestand mit der Stelle, an der sie stehen, dazu Modellwahl und Rechte durch die Administration |
| Steuerberatung, Treuhand und Buchhaltung | Mandantenunterlagen unterliegen der Verschwiegenheit, und die Datenschutzbehörde rät vom Hineinkopieren in fremde Werkzeuge ab | Ein Zugang, bei dem die Unterlagen auf dem eigenen Server oder in Lupfig bleiben und Kundendaten keine Modelle trainieren |
| Öffentliche Verwaltung und ihre Lieferanten | Entscheide müssen begründet und nachvollziehbar sein, und Ausschreibungen fragen den Nachweis dafür ab | Audit-Log über jeden Aufruf, also ein Protokoll, das sich exportieren lässt, dazu Rechte bis auf das einzelne Werkzeug |
| Personalabteilung und interne Regelwerke | Weisungen, Tarifverträge und Handbücher ändern sich laufend, und Auskünfte an Beschäftigte müssen belegt sein | Eine Wissensbasis aus der jeweils geltenden Fassung, mit Fundstelle auf beiden Seiten des Vergleichs |
| Kleinstbetriebe ohne eigene Informatik | Beschäftigte nutzen KI ohnehin, nur ohne Regel, ohne Protokoll und ohne Nachweis | Ein betreuter Zugang statt Nutzung im Verborgenen, Telemetrie standardmässig aus, Rechte in der Reihenfolge Nutzer, Rolle, Gruppe, Voreinstellung des Servers |
Was die fünf folgenden Gruppen verbindet, ist nicht die Branche, sondern die Art der Verantwortung. Am Ende steht eine Aussage, für die jemand mit Namen einsteht. Für solche Aussagen ist eine Antwort ohne Fundstelle nicht halb so gut, sondern unbrauchbar.
Anwendungsfall 1: die Wissensbasis, in der jede Aussage ihre Stelle zeigt
Ihr Unternehmen legt seine Unterlagen in eine Wissensbasis: Verträge, Weisungen, Protokolle, Handbücher, die Korrespondenz zu einem Vorgang. Jemand fragt, welche Kündigungsfrist für einen bestimmten Vertragstyp gilt. Zurück kommt kein glatter Absatz, sondern eine Antwort, hinter der die Stelle steht, aus der sie stammt: Dokument, Abschnitt, Textausschnitt. Ein Klick öffnet diesen Ausschnitt im Zusammenhang.
Der Unterschied liegt nicht in der Formulierung, sondern in der Prüfbarkeit. Eine Antwort ohne Herkunft muss man glauben. Eine Antwort mit Herkunft lässt sich prüfen, und zwar an der Stelle selbst. Genau dieser Schritt hat in den beschriebenen Gerichtsfällen gefehlt, und genau er macht aus einem Werkzeug für Textentwürfe ein Werkzeug für Arbeit.
- Ihre Unterlagen, so wie sie heute vorliegen
- Die Frage trifft nur die Ausschnitte, die zur Antwort gehören
- Antwort mit Dokument, Abschnitt und Textausschnitt
Die Grenze dazu: Eine Wissensbasis ist so gut wie ihr Inhalt. Steht eine veraltete Fassung darin, wird sie mit Fundstelle zitiert und wirkt dadurch sogar glaubwürdiger als vorher. Wer Unterlagen einstellt, muss festlegen, welche Fassung gilt und wer sie pflegt. Das ist Arbeit, und sie lässt sich nicht an ein Modell abgeben.
Anwendungsfall 2: ein fremdes Dokument gegen den eigenen Bestand
Ein Vertragsentwurf, ein Prüfbericht oder die neue Fassung eines Regelwerks kommt herein. Die Frage ist jedes Mal dieselbe: Was davon weicht von dem ab, was bei uns gilt? Sie legen das fremde Dokument neben die eigene Wissensbasis. Zurück kommt eine Abweichungsliste: gedeckt, offen, widersprüchlich, und zu jeder Zeile die Stelle auf beiden Seiten, im fremden Text und im eigenen.
Diese Aufgabe zeigt, warum die Fundstelle auf beiden Seiten stehen muss. Eine Abweichung ist erst dann eine Abweichung, wenn jemand beide Formulierungen nebeneinander gelesen hat. Fehlt eine Seite, entsteht eine Behauptung, die niemand nachvollziehen kann, und die Prüfung beginnt von vorn.
- Das fremde Dokument, so wie es ankommt
- Ihre geltenden Weisungen, Muster und Verträge
- Abweichungsliste mit Fundstelle auf beiden Seiten
Die Grenze dazu: Das Ergebnis ist ein Hinweis und kein Entscheid. Ein Sprachmodell kann eine Abweichung übersehen oder eine erfinden, die keine ist, und je länger die Texte werden, desto eher passiert das. In geregelten Bereichen ersetzt die Liste weder die Fachperson noch die interne Freigabe. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.
Anwendungsfall 3: der Entwurf, der als Entwurf erkennbar bleibt
Aus der Prüfung wird irgendwann ein Text: eine Stellungnahme, eine Antwort an die Kundschaft, ein interner Vermerk. Der KI-Kollege legt einen Entwurf vor, und zwar sichtbar als Entwurf. Jede Aussage, die aus Ihren Unterlagen stammt, trägt ihren Beleg bei sich, und der Beleg lässt sich aufklappen. Was ohne Grundlage im Bestand formuliert wurde, ist als solches gekennzeichnet.
Der Nutzen liegt in der Reihenfolge des Lesens. Wer einen fertigen Text bekommt, liest ihn auf Stil. Wer einen Entwurf mit aufklappbaren Belegen bekommt, liest ihn auf Belege. Die zweite Haltung ist die, die in den Gerichtsfällen gefehlt hat. Durch die Gestaltung des Werkzeugs lässt sie sich begünstigen, erzwingen lässt sie sich nicht.
- Auftrag und Ausschnitte aus dem eigenen Bestand
- Entwurf mit Beleg an jeder belegten Aussage
- Freigabe durch eine Person, danach erst der Versand
Die Grenze dazu: Ein Entwurf wird nicht dadurch richtig, dass er Belege zeigt. Es kommt darauf an, dass jemand sie öffnet. Wo Fristen drücken, wird genau das übersprungen, und kein Werkzeug kann das verhindern. Wer diesen Ablauf einführt, sollte die Prüfung als Arbeitsschritt einplanen und nicht als guten Vorsatz.
Grenzen: was eine Fundstelle nicht leistet
Der wichtigste Satz dieses Artikels ist der unbequemste. Fundstellen verhindern erfundene Antworten nicht. Sie machen sie prüfbar. Ein Sprachmodell erzeugt Text, der plausibel klingt, und es tut das auch dann, wenn die Grundlage fehlt. Die menschliche Kontrolle bleibt Pflicht, und genau das sagen die Gerichte: Das Obergericht der Kanarischen Inseln spricht von einem Bruch der grundlegenden Pflicht zur menschlichen Aufsicht, die beim Einsatz von KI-Werkzeugen unverzichtbar sei, und verlangt, solche Systeme als Hilfe und nie als entscheidende Instanz zu behandeln.1 Wer Ihnen an dieser Stelle etwas anderes verspricht, verkauft Ihnen eine Sicherheit, die es nicht gibt.
Dazu kommt ein Fehler, der schwerer zu bemerken ist als eine frei erfundene Quelle. Ein Sprachmodell kann eine Fundstelle auch falsch zuordnen: Das Dokument existiert, der Abschnitt existiert, nur trägt er die Aussage nicht. Im galicischen Verfahren war ein Teil der beanstandeten Zitate genau von dieser Art, formal vorhanden und inhaltlich ohne Bezug zum Fall.3 Daraus folgt eine schlichte Regel: Der Beleg muss geöffnet werden, nicht nur vorhanden sein. Eine Fundstelle, die niemand anklickt, ist Dekoration.
- Das Modell nennt eine Stelle
- Die Stelle wird geöffnet und gelesen
- Trägt sie die Aussage nicht, fällt der Satz
- Erst danach geht der Text hinaus
Zum Rechtsstand, ohne daraus eine Beratung zu machen. In Spanien liegt ein Gesetzentwurf zur Steuerung künstlicher Intelligenz vor, veröffentlicht im Amtsblatt des Abgeordnetenhauses am 12. Juni 2026; er befindet sich in der parlamentarischen Beratung und ist kein geltendes Recht.10 Die europäische Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit, kurz NIS2, ist in Spanien nicht in nationales Recht umgesetzt; die Europäische Kommission hat Spanien deswegen am 8. Juli 2026 zusammen mit drei weiteren Mitgliedstaaten vor dem Gerichtshof der Europäischen Union verklagt.11 Wir behaupten deshalb weder, dass Ihr Unternehmen mit unserem Werkzeug eine dieser Vorgaben erfüllt, noch dass es sie heute schon erfüllen müsste. Prüfen Sie das für Ihren Fall, im Zweifel mit Ihrem Verband. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.
Und jetzt die unangenehme Stelle beim Geld. Die staatlichen Programme, mit denen spanische Kleinbetriebe ihre Digitalisierung finanziert haben, nehmen zurzeit keine neuen Anträge entgegen. Das grosse Digitalisierungsprogramm hat seine letzten beiden Ausschreibungen am 31. Oktober 2025 geschlossen, nach eigenen Angaben mit rund 850'000 geförderten Betrieben und mehr als 3,4 Milliarden Euro.12 Beendet ist es damit nicht. Eine Verordnung vom 26. Januar 2026 hat die Förderbedingungen geändert: Sie gelten jetzt, bis die Mittel vollständig ausgeschöpft sind, nicht ausgegebenes Budget muss in dasselbe Programm zurückfliessen, und Restmittel einer abgeschlossenen Ausschreibung sind an jene Antragstellenden zu vergeben, die zuvor nur wegen erschöpfter Mittel leer ausgingen. Neue Ausschreibungen sind ausdrücklich möglich.12 Anfang September 2026 war keine eröffnet. Das Programm für geförderte Digitalberatung nahm bereits im März 2025 die letzten Anträge an und befindet sich seither in der Abrechnung.13 Wer heute anfängt, kann sich auf kein offenes Verfahren stützen und zahlt vorerst selbst. Das spricht für einen niedrigen Einstiegspreis und für den kostenlosen Selbstbetrieb unter MIT-Lizenz. Nur setzt der Selbstbetrieb Informatikkompetenz voraus, und genau die fehlt diesen Betrieben nach den amtlichen Zahlen am stärksten.2 Diesen Widerspruch lösen wir nicht auf. Für einen Betrieb ohne eigene Informatik ist der betreute Betrieb der ehrlichere Weg, auch wenn er Geld kostet.
Zuletzt, was wir nicht behaupten. EU Cowork AI erstellt kein Verzeichnis aller KI-Systeme Ihres Unternehmens, es sieht nur, was über es selbst läuft. Es stellt keine menschliche Aufsicht her, es macht sie nachweisbar. Der betreute Betrieb erfüllt keine Anforderung, die kundeneigene Schlüssel ohne Zugang des Anbieters verlangt; das kann nur der Selbstbetrieb. Und die Rechenzentren von Green in Lupfig sind nach ISO 27001 zertifiziert, das ist die Zertifizierung dieses Betreibers und nicht unsere.
Häufige Fragen zu Fundstellen, Wissensbasen und Nachweis
Verhindert eine Wissensbasis mit Fundstellen erfundene Urteile?
Nein. Sie macht es möglich, eine erfundene Angabe in Sekunden zu erkennen, weil zu jeder Aussage die Stelle danebensteht, aus der sie stammen soll. Ob jemand diese Stelle öffnet, entscheidet der Mensch am Bildschirm. Genau diesen Schritt haben die spanischen Gerichte in den bekannt gewordenen Fällen eingefordert, und genau dort lag der Fehler. Ein Werkzeug kann die Prüfung leicht machen, abnehmen kann es sie nicht.
Dürfen wir Mandantenunterlagen überhaupt in ein KI-Werkzeug geben?
Die spanische Datenschutzbehörde rät ausdrücklich davon ab, vertrauliche Angaben des Unternehmens, seines Personals oder seiner Kundschaft in KI-Werkzeuge einzugeben. Sie unterscheidet dabei nicht nach Betriebsform. Eine Alternative nennt sie nicht. Der Unterschied bei einem betreuten oder selbst betriebenen Arbeitsplatz liegt darin, wo die Unterlagen liegen und wer darauf zugreifen darf; ob das für Ihren Fall genügt, hängt von Ihren Verträgen und Berufspflichten ab. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.
Gilt in Spanien schon ein eigenes KI-Gesetz?
Nein. Es liegt ein Gesetzentwurf vor, der am 12. Juni 2026 im Amtsblatt des Abgeordnetenhauses veröffentlicht wurde und sich in der parlamentarischen Beratung befindet. Bis zu einer Verabschiedung ist er kein geltendes Recht, und sein Wortlaut kann sich noch ändern. Angebote, die daraus heute schon Pflichten oder Bussgelder ableiten, sollten Sie an diesem Punkt prüfen.
Was bedeutet NIS2 für uns in Spanien?
Die Richtlinie ist in Spanien nicht in nationales Recht umgesetzt. Die Europäische Kommission hat Spanien deswegen am 8. Juli 2026 vor dem Gerichtshof der Europäischen Union verklagt, zusammen mit drei weiteren Mitgliedstaaten. Was daraus für Ihr Unternehmen folgt, hängt vom Sektor ab und lässt sich abschliessend erst mit dem nationalen Gesetz beantworten. Wir behaupten dazu weder eine Erfüllung noch eine Nichterfüllung.
Gibt es noch staatliches Fördergeld für die Digitalisierung?
Zurzeit ist kein Verfahren offen. Das grosse Digitalisierungsprogramm für Kleinbetriebe hat seine letzten beiden Ausschreibungen am 31. Oktober 2025 geschlossen, das Programm für geförderte Digitalberatung nahm die letzten Anträge im März 2025 entgegen. Beendet ist das grosse Programm damit nicht: Eine Verordnung vom 26. Januar 2026 hält die Förderbedingungen bis zur vollständigen Ausschöpfung der Mittel in Kraft und lässt neue Ausschreibungen ausdrücklich zu; Anfang September 2026 war keine eröffnet. Wer heute anfängt, finanziert es also vorerst selbst. Deshalb ist für kleine Betriebe der Einstiegspreis die entscheidende Grösse, und deshalb steht die Software unter MIT-Lizenz zum Selbstbetrieb bereit.
Wir haben keine Informatikabteilung. Können wir das trotzdem betreiben?
Der Selbstbetrieb kostet nichts, setzt aber voraus, dass jemand einen Server einrichtet, aktualisiert und sichert. Fehlt diese Kompetenz, ist der betreute Betrieb der ehrlichere Weg, auch wenn er Geld kostet. Wir sagen das offen, weil fehlendes Fachpersonal in den amtlichen Erhebungen das grösste Hindernis ist und ein kostenloses Angebot dieses Problem nicht löst, sondern verschiebt. Was der Selbstbetrieb im Alltag bedeutet, steht unter Selbst betreiben.
Trainieren unsere Daten die Modelle?
Nein. Kundendaten werden nicht zum Training von Modellen verwendet, und Telemetrie ist in der Voreinstellung ausgeschaltet. Ihre Unterlagen, Wissensbasen, Gesprächsverläufe und Konten liegen in den Rechenzentren von Green in Lupfig oder auf Ihrem eigenen Server. Zum Modell geht nur der Ausschnitt, den die einzelne Anfrage braucht. Die Zusage steht im Auftragsverarbeitungsvertrag, die beteiligten Stellen in der Subprozessorenliste.
Was kostet der betreute Betrieb?
Er kostet 15 € pro Person und Monat, in der Schweiz 14 CHF, davon 8 € beziehungsweise 7.50 CHF als Modellguthaben im gemeinsamen Pool Ihrer Organisation. Über einen Zugang stehen über 100 Modelle bereit, EU-seitig verarbeitet, dazu die Modelle von Anthropic über Amazon Bedrock im europäischen Profil. Die Administration legt fest, welche Modelle zur Auswahl stehen und welches die Voreinstellung des Servers ist. Alle Angaben stehen auf der Seite Preise.
Prüfen Sie es an einem eigenen Dokument
Bringen Sie eine anonymisierte Akte, ein Regelwerk oder eine Sammlung interner Weisungen mit, und wir gehen den Ablauf gemeinsam durch, ausdrücklich auch an den Stellen, an denen die Antwort danebenliegt. Oder Sie tragen sich ein und öffnen die Belege selbst.
Quellen
Alle Zahlen, Zitate und Daten in diesem Artikel stammen aus den folgenden Quellen, zuletzt geprüft im September 2026. Es handelt sich durchwegs um amtliche spanische und europäische Stellen; wo eine Stichprobe angegeben ist, nennen wir sie.
- Consejo General del Poder Judicial, Mitteilung vom 13. Februar 2026 zum Beschluss des Tribunal Superior de Justicia de Canarias vom 10. Februar 2026, Busse von 420 Euro für 48 unzutreffende Fundstellen, bemessen als Hälfte eines Jahresabonnements für ein juristisch spezialisiertes KI-Werkzeug: poderjudicial.es
- Banco de España, Die Einführung künstlicher Intelligenz in spanischen Unternehmen, Boletín Económico 2025/T2 Nr. 6, Umfrage zur Unternehmenstätigkeit unter rund 6'300 Unternehmen, Feldarbeit vom 11. bis 25. November 2024, veröffentlicht am 7. Mai 2025: bde.es
- Consejo General del Poder Judicial, Mitteilung vom 15. Juli 2026 zum Beschluss der Sozialkammer des Tribunal Superior de Xustiza de Galicia vom 7. Juli 2026, Busse von 1'800 Euro für 24 unzutreffende Fundstellen: poderjudicial.es; der Beschluss selbst, Auto 61/2026 in der Sache 5472/2025, spricht von Fundstellen, die entweder nicht existieren, nichts mit dem Streitgegenstand zu tun haben oder frei erfunden sind: poderjudicial.es
- Tribunal Constitucional, Nota informativa Nr. 90/2024 vom 19. September 2024 zum Beschluss der Ersten Kammer vom 9. September 2024, förmliche Rüge wegen wörtlicher Zitate aus 19 nicht existierenden Entscheidungen: tribunalconstitucional.es
- Consejo General del Poder Judicial, Instrucción 2/2026 vom 28. Januar 2026 über den Einsatz von Systemen künstlicher Intelligenz in der rechtsprechenden Tätigkeit, veröffentlicht im Boletín Oficial del Estado am 30. Januar 2026: boe.es
- Agencia Española de Protección de Datos, Zehn Empfehlungen zum Schutz der Privatsphäre beim Einsatz von KI-Werkzeugen, veröffentlicht am 27. Januar 2026: aepd.es
- Instituto Nacional de Estadística, Erhebung zur Nutzung von Informationstechnik und elektronischem Handel in Unternehmen, Jahr 2024 und erstes Quartal 2025, endgültige Daten vom 22. Oktober 2025, rund 15'000 befragte Unternehmen ab zehn Beschäftigten und rund 10'000 kleinere; die 21,1 % beziehen sich auf alle Unternehmen ab zehn Beschäftigten, die 13,4 % ausschliesslich auf die kleineren mit Internetanschluss, deren Anteil 79,9 % beträgt: ine.es
- Instituto Nacional de Estadística, Zentrales Unternehmensverzeichnis DIRCE, Stand 1. Januar 2025, veröffentlicht am 11. Dezember 2025: ine.es
- Agencia Española de Protección de Datos, Jahresbericht 2025, 30'931 Beschwerden und Bussgelder von zusammen 48'108'765 Euro: aepd.es
- Congreso de los Diputados, Proyecto de Ley Orgánica für den guten Umgang mit künstlicher Intelligenz und ihre Steuerung, Vorlage 121/000096, veröffentlicht im Boletín Oficial de las Cortes Generales am 12. Juni 2026, Stand der Beratung am 2. September 2026: congreso.es
- Europäische Kommission, Pressemitteilung vom 8. Juli 2026 zur Klage gegen Irland, Spanien, Frankreich und die Niederlande vor dem Gerichtshof der Europäischen Union wegen fehlender Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2555 (NIS2): ec.europa.eu
- Red.es, Mitteilung vom 31. Oktober 2025 zum Abschluss der letzten beiden Ausschreibungen des Programms Kit Digital, nach eigenen Angaben rund 850'000 geförderte Betriebe und mehr als 3'400 Millionen Euro: red.es; Orden TDF/39/2026 vom 26. Januar 2026 zur Änderung der Orden ETD/1498/2021, Boletín Oficial del Estado Nr. 25 vom 28. Januar 2026: Artikel 4 lässt die Förderbedingungen bis zur vollständigen Ausschöpfung der Mittel gelten, Artikel 6 Absatz 3 verpflichtet Red.es, nicht ausgeführtes Budget in dasselbe Programm zurückzuführen, und Artikel 28 Absatz 8 verlangt nach dem Abschluss einer Ausschreibung neue Bewilligungsvorschläge zugunsten jener Antragstellenden, deren Anträge nur wegen erschöpfter Mittel nicht bewilligt werden konnten: boe.es
- Red.es, Mitteilung vom 18. Juni 2025 zum Programm Kit Consulting, Antragsfrist im März 2025 abgelaufen, über 17'400 bewilligte Zuschüsse: red.es