Zum Inhalt springen
EU Cowork AI
Selbst betreiben Jetzt starten

Modelle und Betrieb

Claude Opus und Sonnet über Amazon Bedrock: drei Abläufe, und wo die Daten wirklich rechnen

Die Spitzenmodelle von Anthropic lassen sich über EU Cowork AI ansteuern, ausgeführt über Amazon Bedrock im europäischen Profil. Dieser Artikel zeigt an drei Abläufen, wofür ein solches Modell den Unterschied macht, erklärt die Architektur dahinter und benennt den Nachteil, der bleibt.

Modelle und Betrieb Lesezeit: 12 Minuten

Kurz gesagt

  • Für 51 % der befragten Schweizer Unternehmen ist es geschäftskritisch, dass KI-Systeme den Schweizer oder europäischen Datenschutzanforderungen entsprechen.1
  • Über EU Cowork AI lassen sich die Modelle von Anthropic ansteuern, Claude Opus und Claude Sonnet. Ausgeführt werden sie über Amazon Bedrock, den Modelldienst von AWS, und zwar über dessen europäisches Inferenzprofil.
  • Ihre Unterlagen, Wissensbasen, Gesprächsverläufe und Konten bleiben auf dem Schweizer Server oder auf Ihrem eigenen. Zum Modell geht nur, was die einzelne Anfrage braucht, und dort wird es nicht gespeichert.
  • Der Nachteil, offen benannt: AWS ist ein US-Unternehmen, damit greift der CLOUD Act. Der Serverstandort schützt davor nicht, und Verschlüsselung hilft im Moment der Verarbeitung nicht weiter.

Ausgangslage: das beste Modell oder der richtige Ort

In Schweizer Unternehmen ist künstliche Intelligenz im Arbeitsalltag angekommen, das Skalieren aber nicht. Eine Erhebung von EY unter 604 Personen aus Schweizer Unternehmen hält fest, dass für die Hälfte der Befragten, genau 51 %, geschäftskritisch ist, dass KI-Systeme den Schweizer oder europäischen Datenschutzanforderungen entsprechen.1 Nicht wünschenswert, nicht wichtig: geschäftskritisch. Damit ist der Datenstandort kein Argument für die zweite Gesprächsrunde, sondern eine Bedingung, an der ein Projekt scheitert.

Die europäische Statistik zeigt dasselbe von der anderen Seite. Nach Eurostat nutzten 2025 19,95 % der Unternehmen in der EU ab zehn Beschäftigten künstliche Intelligenz. Unter denen, die den Einsatz geprüft und dann gelassen haben, nannten 48,8 % Bedenken wegen Datenschutz und Privatsphäre.2 In Deutschland sagen 54 % der befragten Unternehmen, der Datenschutz behindere den Einsatz von KI im eigenen Unternehmen.3 Drei Erhebungen, drei Länderkreise, ein Befund.

Die naheliegende Antwort lautet: dann eben ein europäisches Modell. Nur zeigt dieselbe Erhebungslage, dass diese Antwort nicht gekauft wird. Im Cloud Report des Bitkom halten 78 % der befragten Unternehmen Deutschland für zu abhängig von US-Cloud-Anbietern, aber 65 % würden für digitale Souveränität keinen der abgefragten Nachteile in Kauf nehmen: nicht längere Wartezeiten auf neue Funktionen, nicht fehlende Funktionen, nicht höhere Kosten.4 Souveränität wird gewünscht und nicht bezahlt, sobald sie Leistung kostet. Das ist unbequem und es ist die ehrlichste Zahl in diesem Artikel.

Daraus folgt die Aufgabe. Nicht: das gute Modell durch ein europäisches ersetzen. Sondern: das Modell, das ohnehin gewählt wird, so einbinden, dass der Bestand an Unterlagen dort bleibt, wo er hingehört, und dass am Schluss jemand sagen kann, was wo passiert. Wie das aussieht, zeigen die nächsten Abschnitte an drei Abläufen, danach an der Architektur und zuletzt an der Grenze, die dabei bleibt.

  1. Ihre Unterlagen und Wissensbasen bleiben auf Ihrem Server
  2. Zur Anfrage geht nur der Ausschnitt, den sie braucht
  3. Das Modell rechnet innerhalb eines europäischen Regionenkreises
  4. Antwort mit Fundstelle, Protokolleintrag bei Ihnen
Der Weg einer einzelnen Frage. Alles, was nicht auf diesem Weg liegt, bleibt liegen.

Wer danach fragt: eine nüchterne Bedarfsanalyse

Die Frage nach dem Ort ist selten Geschmackssache. In den meisten Fällen steht dahinter jemand, der eine Vorschrift, einen Vertrag oder eine Aufsicht im Rücken hat. Bei europäischen Banken und Versicherern verlangt DORA, die Verordnung über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor, dass im Vertrag über einen Informatikdienst steht, in welchen Regionen und Ländern die Leistung erbracht und wo gespeichert wird, samt Vorabmeldung, wenn sich das ändert.5 In der Schweiz verlangt das FINMA-Rundschreiben zum Outsourcing, dass Institut, Prüfgesellschaft und Aufsicht ihre Einsichts- und Prüfrechte auch bei Auslagerung ins Ausland ausüben können und dass die für eine Abwicklung nötigen Informationen jederzeit in der Schweiz zugänglich sind.6

Für die öffentliche Hand wird gerade aus der Präferenz eine Beschaffungsbedingung. Die Europäische Kommission hat einen Cloud and AI Development Act vorgeschlagen, der für Cloud- und KI-Dienste vier Souveränitätsstufen vorsieht; die erste verlangt, dass Daten in Infrastruktur innerhalb der Union verarbeitet und gespeichert werden.7 Das ist ein Vorschlag und noch kein geltendes Recht, aber wer heute Verwaltungen beliefert, kennt die Richtung schon aus den Fragebogen.

Warum dann ausgerechnet die Modelle von Anthropic? Weil sie in Unternehmen ohnehin gewählt werden. Eine Erhebung von Menlo Ventures unter 495 Entscheiderinnen und Entscheidern beziffert den Anteil von Anthropic an den Ausgaben von Unternehmen für Sprachmodell-Schnittstellen auf 40 %, im Teilbereich Programmierung auf 54 %.8 Diese Stichprobe ist US-amerikanisch, und wir geben sie nicht als europäische Zahl aus. Die europäische Zahl daneben ist eine andere: Nach Synergy Research halten die drei grossen amerikanischen Anbieter rund 70 % des europäischen Cloud-Markts, die europäischen Anbieter zusammen 15 %.9 Wer Souveränität ernst meint, muss mit diesem Bild arbeiten und nicht gegen es anargumentieren.

Wer fragt Was den Bedarf auslöst Wofür das Spitzenmodell den Unterschied macht
Banken und Versicherer DORA verlangt Regionen und Länder der Verarbeitung im Vertrag; das FINMA-Rundschreiben verlangt Prüfrechte und Zugang in der Schweiz Neue Rundschreiben und Verordnungen gegen die eigenen Weisungen halten, mit Fundstelle auf beiden Seiten
Öffentliche Verwaltung und ihre Lieferanten Der vorgeschlagene Cloud and AI Development Act sieht in seiner ersten Stufe Verarbeitung und Speicherung in der Union vor Umfangreiche Vernehmlassungs- und Ausschreibungsunterlagen erschliessen, mehrsprachig
Kanzlei, Treuhand, Praxis Berufsgeheimnis nach Artikel 321 StGB, dazu Mandats-, Lohn- und Patientendaten Dossiers, Verträge und Korrespondenz erschliessen, ohne die Fundstelle zu verlieren
Industrie und Bau Konstruktions- und Kalkulationsdaten sind Betriebsgeheimnis; Kundenaudits fragen die Kette ab Ausschreibungen, Pflichtenhefte und Normrevisionen ganz lesen und Widersprüche finden
Entwicklung und Digitalabteilung Quellcode und Systemwissen sollen das Unternehmen nicht verlassen Grosse Codebestände lesen, Änderungen vorbereiten, Fehler in der Kette finden

Was diese fünf Gruppen verbindet, ist nicht die Branche, sondern die Art der Arbeit: viel Text auf einmal, eine Vorgabe, die genau einzuhalten ist, und eine Kette von Schritten, die zusammenhält. Genau dort ist der Unterschied zwischen einem kleinen und einem grossen Modell spürbar. Für Klassifikation, Extraktion und kurze Zusammenfassungen genügt weiterhin ein kleines Modell, und es ist um ein Vielfaches günstiger. Diese Wahl trifft die Administration, nicht der Zufall.

Anwendungsfall 1: das lange Dokument, das niemand ganz liest

Eine Ausschreibung kommt mit dem Hauptdokument, sieben Anhängen und Verweisen auf drei Normen. Bis jemand weiss, ob sich eine Offerte lohnt, sind zwei Tage weg, und die Fragefrist läuft. Sie legen den Satz in den Arbeitsraum des Vorgangs. Zurück kommt eine Liste: jede Anforderung einzeln, mit der Stelle, an der sie steht, daneben, was Ihr Unternehmen dazu schon belegen kann, und was fehlt.

Der Unterschied zu einem kleineren Modell liegt nicht im einzelnen Satz, sondern in der Spannweite. Eine Anforderung in Anhang C widerspricht einer Zusicherung im Hauptdokument. Ein Termin in der Preisblattfussnote passt nicht zur Frist im Leistungsverzeichnis. Solche Widersprüche findet nur, wer den ganzen Text gleichzeitig im Blick behält. Genau dafür sind die grossen Modelle gebaut.

  1. Hauptdokument, Anhänge und Normverweise, so wie sie ankommen
  2. Erschliessung gegen die Unterlagen Ihres Unternehmens
  3. Anforderungen mit Beleg, offener Lücke und Rückfrage
Aus dem Stapel wird eine Arbeitsliste. Ob Sie anbieten, entscheiden Sie danach immer noch selbst.

Was dabei nicht passiert: Es wird nichts eingereicht und nichts zugesagt. Ein Sprachmodell kann eine Anforderung überlesen oder eine Fundstelle falsch zuordnen, und es tut das umso eher, je länger der Text wird. Ein grosses Kontextfenster ist eine Möglichkeit und keine Zusage: Was hineinpasst, wird deswegen nicht automatisch zuverlässig wiedergefunden. Deshalb steht hinter jeder Zeile die Stelle, an der sie steht, und die Liste ist ein Entwurf zum Prüfen, keine Eignungsaussage.

Anwendungsfall 2: das neue Regelwerk gegen die eigene Praxis

Eine Verordnung wird revidiert, ein Rundschreiben kommt neu heraus, eine Norm erscheint in neuer Fassung. Die Frage ist jedes Mal dieselbe und jedes Mal mühsam: Was davon betrifft uns, und wo weicht unsere heutige Praxis ab? Der KI-Kollege stellt das neue Regelwerk und Ihre eigenen Weisungen, Muster und Prozessbeschreibungen nebeneinander und liefert eine Abweichungsliste: gedeckt, offen, widersprüchlich, jeweils mit Fundstelle auf beiden Seiten.

Diese Aufgabe ist der Grund, warum Modellwahl kein Detail ist. Ein kleines Modell findet die wörtlichen Treffer. Der Unterschied liegt in der Stelle, an der zwei Formulierungen dasselbe meinen, ohne dieselben Wörter zu verwenden, und in der Stelle, an der zwei ähnliche Formulierungen gerade nicht dasselbe meinen. Wer schon einmal eine Abweichungsliste von Hand erstellt hat, weiss, dass genau dort die Arbeit steckt.

  1. Das neue Regelwerk in seiner geltenden Fassung
  2. Ihre Weisungen, Muster und Prozessbeschreibungen
  3. Abweichungsliste mit Fundstelle auf beiden Seiten
Zwei Bestände, eine Liste. Die Würdigung, was daraus folgt, bleibt bei den Fachleuten.

Auch hier gilt die Grenze, die wir überall ziehen: Das Ergebnis ist ein Hinweis, kein Entscheid. In regulierten Bereichen ersetzt es weder die Fachperson noch die interne Freigabe, und Rechtsberatung ist es ohnehin nicht.

Anwendungsfall 3: der Vorgang, der über mehrere Systeme läuft

Eine Anfrage kommt herein, und die Antwort steht in drei Programmen: der Vertrag im Dateiablagesystem, der Stand der Lieferung in der Warenwirtschaft, der letzte Schriftwechsel im Postfach. Heute klickt sich ein Mensch durch alle drei. Der KI-Kollege kann das übernehmen, wenn die Systeme angebunden sind: Er plant die Schritte, ruft nacheinander die freigegebenen Werkzeuge auf, prüft jedes Zwischenergebnis und legt am Ende einen Entwurf zur Freigabe vor.

Diese Kette ist die eigentliche Bewährungsprobe. Am einzelnen Schritt scheitert kaum ein Modell. Was scheitert, ist das Durchhalten über sieben Schritte hinweg: den Auftrag nicht aus den Augen verlieren, ein leeres Ergebnis als leer erkennen statt es zu erfinden, und aufhören, wenn die Antwort da ist. Dafür sind die Modelle der Opus- und Sonnet-Klasse ausgelegt, und dafür setzen wir sie ein.

  1. Die Anfrage, so wie sie hereinkommt
  2. Der KI-Kollege plant die Schritte
  3. Aufrufe in den angebundenen Systemen, Entwurf zur Freigabe
Die Verbindung zu jedem System läuft über MCP. Rechte gelten pro Werkzeug, und jeder Aufruf steht im Protokoll.

MCP steht für Model Context Protocol, einen offenen Standard für die Anbindung externer Systeme. Was der KI-Kollege dort nicht sehen darf, sieht er auch nicht: Es gilt die Reihenfolge Nutzer, Rolle, Gruppe, Voreinstellung des Servers. Schreibende Zugriffe sind gesondert freizugeben. Welche Software sich heute anbinden lässt, steht auf der Seite Integrationen.

Die Architektur: was wo läuft

Die Aufteilung ist einfacher, als sie klingt. Ihre Unterlagen, Ihre Wissensbasen, Ihre Konten, die Gesprächsverläufe und das Audit-Log liegen dort, wo sie heute liegen: in den ISO-27001-zertifizierten Rechenzentren von Green in Lupfig oder auf Ihrem eigenen Server. Am Modellzugang ändert sich nur der Moment, in dem eine Frage ein Modell erreicht.

Dieser Moment läuft über Amazon Bedrock, den Modelldienst von AWS. Bedrock ist kein Programm, das bei uns im Schrank steht, sondern ein Dienst, den AWS betreibt. Für eine Anfrage stellt Ihre Instanz zusammen, was das Modell braucht: die Frage, den Verlauf des Gesprächs und die Ausschnitte aus Ihren Unterlagen, die zur Antwort gehören. Dieses Paket geht verschlüsselt hinaus, das Modell rechnet, die Antwort kommt zurück und wird bei Ihnen abgelegt. Der Bestand wandert nicht mit. Was nie Teil einer Anfrage wird, sieht Bedrock nie.

  1. Unterlagen, Wissensbasen und Konten auf Ihrem Server
  2. Nur der Ausschnitt, den die Frage braucht, verlässt die Instanz
  3. Ausführung über das europäische Profil von Amazon Bedrock
  4. Antwort und Protokolleintrag landen wieder bei Ihnen
Der Bestand bleibt, wo er ist. Unterwegs ist nur, was die einzelne Frage braucht.

Jetzt die Regionenfrage, und hier sagen wir es lieber selbst als jemand anderes. Ausgangspunkt ist die AWS-Region Zürich. Wer daraus schliesst, das Modell rechne in Zürich, liegt falsch. AWS bietet für Modelle drei Betriebsarten an: In-Region, bei der eine Anfrage die gewählte Region nie verlässt, ein geografisches Profil, das innerhalb eines Raums verteilt, und ein weltweites Profil. Für Claude Opus und Claude Sonnet ist In-Region in Zürich nicht im Angebot.10 Wir nutzen deshalb das europäische Profil. AWS sichert dafür zu, dass die Daten in europäischen Regionen bleiben; welche Region den einzelnen Aufruf rechnet, legt AWS fest.11

Für die Verarbeitung selbst nennt AWS drei Zusagen, die man nachlesen kann. Ein- und Ausgaben werden standardmässig nicht gespeichert. Kein Betreiber des Dienstes sieht sie. Und der Modellanbieter erhält keinen Zugriff darauf: Die Modelle laufen in getrennten Konten des Bedrock-Teams, zu denen der Anbieter keinen Zugang hat. Mit Ihren Ein- und Ausgaben wird kein Modell trainiert.12 Das Kleingedruckte dazu gehört hierher: Für einzelne Modelle nennt AWS eine Ausnahme, bei der zur Missbrauchserkennung bis zu 30 Tage gespeichert wird, und zwar in der Region, die den Aufruf rechnet. Opus und Sonnet stehen nicht auf dieser Liste.21 Dieselbe Zusage steht auf unserer Seite im Auftragsverarbeitungsvertrag, und wer in der Kette mitwirkt, steht in der Subprozessorenliste.

Auf unserer Seite bleibt alles beim Alten, und das ist der Punkt. Die Administration legt fest, welche Modelle überhaupt zur Auswahl stehen und welches die Voreinstellung ist. Rechte gelten bis auf einzelne Werkzeuge. Jeder Aufruf steht im Audit-Log, das Sie exportieren können, und der Verbrauch wird pro Modell ausgewiesen. Wer selbst hostet, richtet den Weg zum Modell ohnehin selbst ein und kann diesen hier auch weglassen.

Der Nachteil: AWS ist ein US-Unternehmen

Bis hierhin klang vieles nach Vorteil. Jetzt der Teil, den ein Anbieter besser selbst sagt. Amazon Web Services ist ein US-Unternehmen, und damit greift der CLOUD Act von 2018. Das Gesetz verpflichtet Anbieter, Daten herauszugeben, die sie in Besitz, Gewahrsam oder unter ihrer Kontrolle haben, und zwar ausdrücklich unabhängig davon, ob die Daten in den USA liegen oder anderswo.13 AWS schreibt selbst, das Gesetz gelte für alle Anbieter, die in den USA tätig sind oder dort eine Rechtspräsenz haben.14 Der Serverstandort schützt davor nicht. Wer etwas anderes behauptet, verkauft Ihnen eine Landkarte statt einer Auskunft.

Ebenso wenig stimmt das Gegenteil. Der Europäische Datenschutzausschuss und der Europäische Datenschutzbeauftragte halten in ihrer gemeinsamen Einschätzung fest, dass der CLOUD Act keine systematische, grossflächige oder wahllose Erhebung erlaubt, sondern gezielte Anfragen mit Verfahrensgarantien regelt.15 Für Inhaltsdaten ist der Regelfall ein richterlicher Beschluss. Dieselbe Stellungnahme weist allerdings darauf hin, dass der CLOUD Act daneben weitere Wege offenlässt, darunter behördliche Herausgabeverlangen ohne richterliche Prüfung.

Was ein Anbieter dazu sagen kann, hat eine Anhörung im französischen Senat vom 10. Juni 2025 gezeigt. Vor der Untersuchungskommission, in der Auskunftspersonen vereidigt werden, wurde ein Vertreter von Microsoft France gefragt, ob er garantieren könne, dass Daten französischer Bürgerinnen und Bürger nie auf Anordnung der US-Regierung herausgegeben werden. Seine Antwort: Nein, garantieren könne er das nicht, vorgekommen sei es allerdings noch nie.16 Beide Hälften gehören zusammen. Diese Garantie könnten wir Ihnen ebenso wenig geben, und niemand in Europa kann sie geben, der ein amerikanisches Modell einsetzt.

Wie oft es vorkommt, veröffentlicht Amazon halbjährlich. Im ersten Halbjahr 2026 bearbeitete AWS weltweit 2'310 behördliche Anfragen. In einem einzigen Fall wurden Inhaltsdaten herausgegeben, in allen übrigen nur Bestands- und Nutzungsdaten. Auf die Frage, in wie vielen Fällen Inhaltsdaten von Geschäfts- oder Behördenkunden ausserhalb der USA an die US-Regierung gingen, antwortet AWS im eigenen Bericht mit einem Wort: in keinem.17 Drei Einschränkungen dazu gehören zur Ehrlichkeit: Es ist eine Selbstauskunft, sie betrifft nur diese eng umrissene Gruppe, und Anfragen aus dem Bereich der nationalen Sicherheit sind nicht enthalten; die dürfen gesetzlich nur als Spanne von 0 bis 249 gemeldet werden.

An dieser Stelle wird gern die Verschlüsselung ins Feld geführt, und genau hier muss man aufpassen. Verschlüsselung mit eigenem Schlüssel wirkt bei gespeicherten Daten und auf dem Transportweg. Sie wirkt nicht im Moment der Verarbeitung, denn ein Sprachmodell muss den Text lesen können, um ihn zu beantworten. Der Europäische Datenschutzausschuss hat das in seinen Empfehlungen 01/2020 festgehalten: Wo ein Dienstleister den Klartext braucht, sieht er nach heutigem Stand der Technik keine wirksame technische Schutzmassnahme.18 Ein Angebot, das Ihnen ausgerechnet an dieser Stelle Verschlüsselung verspricht, sollten Sie sich genauer ansehen.

Was bleibt, ist unspektakulär und wirksam: weniger hergeben. Ihre Dokumente, Wissensbasen, Verläufe und Konten liegen auf dem Schweizer Server oder auf Ihrem eigenen. Zum Modell geht der Text der einzelnen Anfrage, und dort wird er nicht gespeichert. Herausgeben kann ein Anbieter nur, was er hat. Das ist keine juristische Immunität, es verkleinert aber Umfang und Zeitfenster eines möglichen Zugriffs. Wem auch das zu viel ist, hat zwei Wege: den bisherigen Zugang über EuRouter weiter nutzen, oder selbst hosten und die Kette vom ersten bis zum letzten Glied selbst bestimmen.

Der Vollständigkeit halber der rechtliche Rahmen, ohne daraus eine Beratung zu machen. Der Bundesrat hat die USA im September 2024 in die Länderliste aufgenommen, allerdings nur für Unternehmen, die nach dem Swiss-U.S. Data Privacy Framework zertifiziert sind.19 Auf europäischer Seite gilt der Angemessenheitsbeschluss von 2023; das Gericht der Europäischen Union hat eine Klage dagegen am 3. September 2025 abgewiesen, ein Rechtsmittel ist hängig.20 Für Berufsgeheimnisträger kommt Artikel 321 StGB dazu; ob ein KI-Dienst mit einem amerikanischen Unterauftragsverarbeiter dort zulässig ist, wird in der Lehre unterschiedlich beurteilt und ist nicht entschieden. Prüfen Sie das für Ihren Fall, im Zweifel mit Ihrem Verband. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zu Claude Opus, Claude Sonnet und Amazon Bedrock

Laufen Claude Opus und Claude Sonnet damit in der Schweiz?

Nein, und wir sagen das lieber deutlich. Ausgangspunkt ist die AWS-Region Zürich, ausgeführt wird über das europäische Inferenzprofil. AWS sichert dafür zu, dass die Daten in europäischen Regionen bleiben, legt aber selbst fest, welche Region den einzelnen Aufruf rechnet. Eine Betriebsart, die Claude Opus oder Claude Sonnet auf eine einzelne Region festlegt, bietet AWS in Zürich nicht an. Ihre Unterlagen liegen davon unberührt weiter auf dem Schweizer Server oder auf Ihrem eigenen.

Trainiert Anthropic mit unseren Daten?

Nein. Für Amazon Bedrock hält AWS fest, dass weder AWS noch die Modellanbieter Ein- oder Ausgaben zum Training verwenden und dass die Modellanbieter überhaupt keinen Zugriff auf Anfragen und Antworten erhalten: Die Modelle laufen in getrennten Konten des Bedrock-Teams. Auf unserer Seite steht dieselbe Zusage im Auftragsverarbeitungsvertrag.

Was bedeutet der CLOUD Act für uns konkret?

Dass eine US-Behörde von AWS Daten verlangen kann, die AWS hat, unabhängig vom Speicherort. Was AWS im Rahmen einer Modellanfrage überhaupt hat, ist der Text dieser Anfrage, und der wird nicht gespeichert. Ihre Dokumente, Wissensbasen, Verläufe und Konten liegen ausserhalb dieses Bereichs. Das ist keine Garantie, sondern eine kleinere Angriffsfläche. Wer auch die nicht will, nutzt den bisherigen Zugang über EuRouter oder hostet selbst. Dieser Abschnitt ersetzt keine Rechtsberatung.

Löst Verschlüsselung das Problem nicht?

Nicht an dieser Stelle. Verschlüsselung schützt Gespeichertes und den Transportweg. Ein Sprachmodell muss den Text aber lesen, um ihn zu beantworten, und für genau diesen Fall hält der Europäische Datenschutzausschuss fest, dass er nach heutigem Stand der Technik keine wirksame technische Schutzmassnahme sieht. Wirksam ist deshalb nur Datensparsamkeit: Was nicht hinausgeht, kann nicht herausgegeben werden.

Ersetzt der Zugang über Amazon Bedrock den bisherigen über EuRouter?

Nein, er tritt daneben. Über EuRouter stehen weiterhin über 100 Modelle bereit, EU-seitig verarbeitet. Die Administration bestimmt, welche Wege und welche Modelle in Ihrer Organisation zur Auswahl stehen und welches Modell die Voreinstellung ist. Es gibt keinen Zwang, den einen oder den anderen Weg zu nutzen.

Welches Modell sollen wir nehmen?

Für Klassifikation, Extraktion und kurze Zusammenfassungen genügt ein kleines Modell, und es ist deutlich günstiger. Ein Spitzenmodell lohnt sich, wenn viel Text gleichzeitig im Blick bleiben muss, wenn eine Aufgabe über mehrere Schritte und Werkzeuge läuft oder wenn eine Vorgabe genau einzuhalten ist. Der Verbrauch wird pro Modell ausgewiesen, damit diese Wahl nachvollziehbar bleibt.

Was kostet das zusätzlich?

Am Preis ändert sich nichts. Der betreute Betrieb kostet 14 CHF pro Person und Monat, ausserhalb der Schweiz 15 €, davon 7.50 CHF beziehungsweise 8 € als Modellguthaben im gemeinsamen Pool Ihrer Organisation. Spitzenmodelle verbrauchen dieses Guthaben schneller als kleine, und genau deshalb ist die Modellwahl eine Einstellung und keine Nebensache. Alle Angaben stehen auf der Seite Preise.

Funktioniert das auch im Selbstbetrieb?

Ja, und dort bestimmen Sie die Kette vollständig selbst: Sie hinterlegen den Zugang zu dem Modelldienst, den Sie wollen, oder lassen es bleiben und betreiben ein eigenes Modell. Die Software steht unter MIT-Lizenz; das Repository mit unseren Erweiterungen folgt. Was das im Betrieb heisst, steht unter Selbst betreiben.

Gehen Sie es an einem eigenen Dokument durch

Bringen Sie eine anonymisierte Ausschreibung, ein Regelwerk oder einen Vorgang mit, und wir gehen den Ablauf gemeinsam durch. Oder Sie tragen sich ein und probieren es selbst aus.

Quellen

Alle Zahlen und Zusagen in diesem Artikel stammen aus den folgenden Quellen, zuletzt geprüft im September 2026. Die Erhebungen stammen aus unterschiedlichen Länderkreisen; wir haben im Text jeweils angegeben, welcher gemeint ist.

  1. EY Schweiz, Umfrage zum Einsatz künstlicher Intelligenz in Schweizer Unternehmen, 604 Befragte, veröffentlicht am 27. Mai 2026: ey.com
  2. Eurostat, Use of artificial intelligence in enterprises, Referenzjahr 2025: ec.europa.eu
  3. Bitkom Research, Studienbericht Datenschutz, 603 befragte Unternehmen in Deutschland ab 20 Beschäftigten, Bericht Februar 2026: bitkom.org
  4. Bitkom, Cloud Report 2025, 604 befragte Unternehmen in Deutschland ab 20 Beschäftigten, veröffentlicht am 11. Juni 2025: bitkom.org
  5. Verordnung (EU) 2022/2554 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (DORA), Artikel 30 Absatz 2 Buchstabe b: eur-lex.europa.eu
  6. FINMA-Rundschreiben 2018/3 Outsourcing, Fassung in Kraft seit 1. Januar 2021, Randziffern 30 und 31: finma.ch
  7. Europäische Kommission, Cloud and AI Development Act, Vorschlag mit vier Souveränitätsstufen: digital-strategy.ec.europa.eu
  8. Menlo Ventures, The State of Generative AI in the Enterprise, 495 befragte Entscheiderinnen und Entscheider in den USA, November 2025: menlovc.com
  9. Synergy Research Group, Marktanteile im europäischen Cloud-Markt, 24. Juli 2025: srgresearch.com
  10. Amazon Web Services, Modellkarten Claude Opus 5 und Claude Sonnet 5, Abschnitt Regional Availability: In-Region wird für die Region Europe (Zurich) bei keinem der beiden Modelle unterstützt, das geografische Profil für Europa dagegen schon: Opus 5, Sonnet 5
  11. Amazon Web Services, Cross-Region Inference ab der Region Zürich, Beitrag vom 21. Oktober 2025: „your content generally remains in the source Region; however, notably, your input prompts (request data) move outside": aws.amazon.com
  12. Amazon Web Services, Data protection in Amazon Bedrock, zu den Model Deployment Accounts, zu denen die Modellanbieter keinen Zugang haben; Nichtspeicherung und Betreiberzugriff stehen auf der in Fussnote 21 genannten Seite: docs.aws.amazon.com
  13. Clarifying Lawful Overseas Use of Data Act (CLOUD Act) von 2018, eingefügt als 18 U.S.C. § 2713: congress.gov
  14. Amazon Web Services zum CLOUD Act: „The CLOUD Act applies to all electronic communication service or remote computing service providers that operate or have a legal presence in the U.S.": aws.amazon.com
  15. Europäischer Datenschutzausschuss und Europäischer Datenschutzbeauftragter, gemeinsame Antwort zum US CLOUD Act, 10. Juli 2019: edpb.europa.eu
  16. Sénat, Untersuchungskommission zur öffentlichen Beschaffung, Anhörung vom 10. Juni 2025, Aussage unter Eid: „Non, je ne peux pas le garantir, mais, encore une fois, cela ne s’est encore jamais produit.": senat.fr
  17. Amazon, Government Request Report für das erste Halbjahr 2026, veröffentlicht am 31. Juli 2026: awsstatic.com
  18. Europäischer Datenschutzausschuss, Empfehlungen 01/2020 zu ergänzenden Massnahmen, Fassung 2.0 vom 18. Juni 2021, Randnummern 94 und 95: edpb.europa.eu
  19. Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter zum Swiss-U.S. Data Privacy Framework, in Kraft seit 15. September 2024: edoeb.admin.ch
  20. Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 3. September 2025 in der Rechtssache T-553/23 zum EU-U.S. Data Privacy Framework, Pressemitteilung Nr. 106/25: curia.europa.eu
  21. Amazon Web Services, Amazon Bedrock abuse detection, zu Zero Data Retention und den Modellen mit Ausnahme: docs.aws.amazon.com